belmondo belmondo gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge, die wir als Verkäufer mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen. Sie gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Dies gilt insbesondere für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 1 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Vertragsinhalt und Lieferumfang

1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, es sei denn, dass eine bestimmte Versandart vereinbart ist. Hierbei sind wir berechtigt, solche Leistungen gemäß unserer Preisregelung in §6 Ziff.4 abzurechnen. 2. Wir behalten uns vor Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands durchzuführen, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im Ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Von wesentlichen Änderungen der Ausführung von Lieferungen werden wir den Kunden vorab informieren.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise in EURO, jedoch ausschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpackung wird Eigentum des Kunden. Die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer und die Kosten einer unter Umständen vom Kunden gesondert gewünschten Transportversicherung berechnen wir zuzüglich. Bei Export trägt die Transportkosten, etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben ebenfalls der Kunde. Auch anfallende Kosten der Montage oder Aufstellung hat der Kunde selbst zu tragen. 2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.

§ 4 Vermögensverschlechterung

Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so sind wir berechtigt, vor Ausführung unserer Lieferungen oder Leistungen angemessene Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Kunden stehen keine Schadensersatzansprüche zu. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Weigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen.

§ 5 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Liefermodalitäten

1. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Haben wir die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so beginnt die Lieferfrist erst nach Klärung aller Einzelheiten für die Ausführung des Auftrags. 2. Im Falle der Nichteinhaltung einer Frist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Frist angemessen. Dies gilt insbesondere im Falle von Arbeitskämpfen und in Fällen höherer Gewalt in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferanten oder Verspätungen bei Speditionen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. 3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 4. Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb Deutschland ab 250 € Netto-Rechnungswarenwert (nach Rabatten, exklusive Mehrwertsteuer) frei Haus Kunde, für Export ab Lager. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands unter 250 € Netto-Rechnungswarenwert entsteht eine Auftragspauschale in Höhe von 4,90 &euro zzgl. MwSt. je Auftrag.

§ 7 Verzug

1. Kommen wir in Verzug mit unserer Leistung, so ist der dem Kunden zustehende Schadenersatzanspruch als Folge der uns zurechenbaren und von uns zu vertretenen Pflichtverletzung auf maximal 2 % des Nettokaufpreises beschränkt. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf Vorsatz oder grobem Verschulden, insbesondere einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung Belmondos oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Belmondos beruht. 2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 8 Rücksendungen

Von uns vertragsgemäß gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall hierzu bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 25% des Warenwertes zuzüglich MwSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden separat berechnet. Die Transport-Gefahr und die Transportkosten trägt der Kunde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der fär etwaige Nebenleistungen vereinbarten Entgelte das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Die Liefergegenstände bleiben darüber hinaus unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der jeweiligen Geschäftsverbindung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. 2. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mit verwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware von uns. 3. Der Kunde tritt vorab aus Gründen der Sicherung alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich aushändigen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs oder im Falle des Antrags des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden die gelieferte Ware sofort wieder in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme oder Verpfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die uns durch die Zurücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 10 Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren der vereinbarten Beschaffenheit und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung der üblichen Beschaffenheit entsprechen. Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir wie folgt: 1. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl Mängel des Liefergegenstandes entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Hat der Kunde nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder zwei Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde vom Vertrag sofern die übrigen gesetzlichen Vorraussetzungen vorliegen die Rechte aus § 437 Ziff. 2+3 BGB geltend machen. 2. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. 3. Die Gewährleistung wird nur bei fachgerechter Montage durch einen Sanitärinstallations-Fachbetrieb gewährt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile (z.B. Kartuschen, Ventiloberteile, Umsteller, Luftsprudler) sowie Schäden durch nicht fachgerechte Montage, unsachgemäße Behandlung und Pflege. 4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes.

§ 11 Haftungsausschluss

Jegliche auf Schadensersatz gerichtete Haftung gleich welcher Art und gleichgültig aus welchem Grunde ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn uns, unserem gesetzlichen Vertreter odereinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn wir aufgrund von Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- oder Sachschäden haften, die bei der Nutzung des Liefergegenstandes eingetreten sind. Eine weitere Ausnahme besteht bei Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht. Eine Kardinalpflicht ist eine solche grundlegende und wesentliche Vertragsverpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des vom Kunden mit Abschluss des Vertrags verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Haften wir wegen der Verletzung einer Kardinalpflicht, so ist die Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

§ 12 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht - auch bei Teillieferungen - spätestens mit deren Übergabe an den Käufer, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunde über.

§ 13 Sonstiges

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Hauptsitz. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Wir sind berechtigt, den Kunden an dessen Hauptsitz zu verklagen. 2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

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